Anonymous: Sigmar Gabriel - „Merkel ist Geschäftsführerin einer NGO!“
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Der heutige Vizekanzler Sigmar Gabriel gibt offen zu, dass die "Bundesrepublik Deutschland" kein souveräner Staat , sondern eine Nichtregierungsorganisation (NRO bzw. aus dem Englischen NGO), also eine nichtstaatliche Organisation, ist. Eine "NRO" ist eine zivilgesellschaftlich zustande gekommener Interessenverband. Im Fall der "Bundesrepublik Deutschland" bedeutet das also, dass Frau Angela Merkel (CDU) nichts weiter als die Geschäftsführerin eines Interessenverbandes ist, die die Interessen des Transatlantischen Bündnisses, also der NATO und somit der Vereinigten Staaten von Amerika, den USA, auf deutschen Territorium vertritt. Das gibt sogar der heutige Vizekanzler Sigmar gabriel (SPD) ganz offen zu. Siehe auch Anonymous Beitrag unter:
www.facebook.com/photo.php?fbid=688902754489521
Der englische Begriff non-governmental organization wurde einst von den Vereinten Nationen (UNO) eingeführt, um Vertreter der Zivilgesellschaft, die sich an den politischen Prozessen der UNO beteiligen, von den staatlichen Vertretern abzugrenzen; non-governmental bedeutet dabei „nichtstaatlich“ im Sinne von „staatsunabhängig“, „regierungsunabhängig“. Heute wird der Begriff von und für Vereinigungen benutzt, die sich insbesondere sozial- und umweltpolitisch engagieren, und zwar unabhängig von einer Beziehung zur UNO.
Gemäß Artikel 71 der UN-Charta können Nichtregierungsorganisationen Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) erlangen,[1] wenn sie die in der ECOSOC-Resolution 1996/31[2] festgelegten Kriterien erfüllen.
Eine NGO, die weltweit aktiv ist, wird als internationale Nichtregierungsorganisation (INGO) bezeichnet.
Querverweise:
https://www.upik.de/17ce02061152f92a4d6c39b6d0d7ba5d/upik_suche.cgi?new=1 (In der UPIK Suche unter Suchfeld Firma "Bundesrepublik Deutschland" eintragen und unter Suchfeld Land "Deutschland" auswählen. Der hier gepostete Screenshot geht aus dem letzten Suchergebnis der angezeigten Suchtreffer hervor.
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