Bezahlt mit deutschen Steuergeld: Erstes von drei U-Booten heimlich an Israel übergeben: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde bereits am 30.06.2014 das größte je in Deutschland gebaute U-Boot offiziell an die israelische Marine übergeben!
Laut Presseberichten der "Kieler Nachrichten" und des NDR fand die Übergabe des U-Boots namens "Tanin" in der hintersten Ecke des Ausrüstungskais der großen U-Boot-Halle der ThyssenKrupp Marine Systems GmbH (TKMS) in Kiel statt.
Das U-Boot soll über einen einzigartigen Brennstoffzellenantrieb verfügen. Diese Antriebsart ist nicht nur auf möglichst geringe Geräuschemission ausgerichtet, sondern erlaubt auch Tauchgänge von bis zu 3 Wochen - ohne Unterbrechung. Über weitere Ausstattungsmerkmale sind keine Details bekannt. Weltweit gehen Experten aber davon aus, dass die zur Dolphhin-Klasse gehörende "Tanin" mit atomaren Marschflugkörpern bestückt werden kann. Außergewöhnlich wäre das zumindest nicht. Immerhin ist der Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten bekannt, dass die israelische Marine U-Boote aus deutscher Produktion mit Atomraketen ausrüstet. Bereits vor über zwei Jahren konnte man u.a. im Handelsblatt die Schlagzeile "Israel stattet deutsche U-Boote mit Atomraketen aus" lesen. Siehe:
Die Übergabe der "Tanin" war erst der Anfang. Bereits 2015 und 2017 sollen zwei weitere U-Boote an die israelische Marine übergeben werden. Skandalös: Die Bundesregierung um Angela Merkel (CDU) übernimmt für die drei U-Boote ein Drittel der veranschlagten Baukosten in Höhe von insgesamt 1,2 Milliarden Euro. Folglich finanziert der deutsche Steuerzahler mit rund 400 Millionen Euro (€ 400.000.000) das Kriegsgerät der israelischen Marine.
Ein Artikel von "Irananders" konstatiert bereits im Jahr 2012, dass die Bundesrepublik Deutschland durch U-Boot-Lieferungen an Israel sowohl internationales als auch nationales Recht bricht:
Seit Deutschland 1999 und 2000 insgesamt drei in der Kieler „Howaldtswerke-Deutsche Werft GmbH" gebaute „Dolphin"-U-Boote an Israel lieferte, werden diese und folgende Auslieferungen solch besonderer deutscher Exporte in der öffentlichen Meinung kritisiert. Die im Juli öffentlich debattierte Auslieferung drei weiterer U-Boote bis 2017 stellte dabei einen vorläufigen und vorher nicht gekannten Höhepunkt der öffentlichen Kritik dar. Die Bundesregierung hatte diese unter anderem mit dem Verweis auf die Fortführung der Politik der Vorgängerregierung abgewiesen.
Im Vordergrund der Kritiken steht – vielleicht etwas überraschend – nicht, dass der deutsche Steuerzahler jene U-Boote teilfinanziert hat. Immerhin haben zum Beispiel bereits die ersten drei Schiffe mit insgesamt 1,1 Milliarden D-Mark (560 Millionen Euro) zu 85 Prozent dem deutschen und nicht dem israelischen Staat auf der Tasche gelegen. Insgesamt ließ sich der deutsche Staat die Subventionierung des israelischen Militärs fast eine Milliarde Euro kosten. Kritisiert wurde von der Opposition dennoch in erster Linie, dass diese Leistungen ohne ein politisches Entgegenkommen der israelischen Seite gewährt worden seien. Jürgen Trittin, Fraktionschef der Grünen nannte von den ursprünglichen Bedingungen Berlins für die Auslieferungen eines der Schiffe etwa, „dass die israelische Siedlungspolitik geändert, der Bau eines Klärwerks in Gaza ermöglicht und die Rückzahlung palästinensischen Geldes an die Palästinenser-Behörde endlich vollzogen wird". Nur die letzte der deutschen Forderungen sei jedoch erfüllt worden.
Das Selbstlob des Auswärtigen Amts, dass die „[verantwortungsvolle] Rüstungsexportpolitik für die Bundesregierung kein Instrument außenpolitischer Einflussnahme" sei, erscheint im Lichte des oben genannten Scheiterns Berlins, durch den U-Boot-Deal Einfluss auf die israelische Regierung auszuüben, wie ein selbstironisches Kaschieren dieses Versagens oder milder gesagt, wie eine Ignoranz des Außenministeriums gegenüber den Realitäten. Eine Stellungnahme Berlins zur Klärung dieses Widerspruchs ist in dieser Hinsicht in absehbarer Zeit jedenfalls nicht zu erwarten.
Dass es sich bei den U-Booten de-facto um mobile Abschussrampen für Atomraketen handelt, wird von Oppositionspolitikern und in den Medienberichten zwar zur Kenntnis genommen und es wird Aufklärung darüber gefordert, so zum Beispiel vom SPD-Bundestagsabgeordneten Rolf Mützenich. Was die Bewaffnung der UBoote nach deren Auslieferung angeht, wird die Schweigsamkeit der Bundesregierung im Großen und Ganzen jedoch hingenommen, obwohl die eigens für den Abschuss von Atomraketen modifizierten Startrampen noch in Deutschland auf den Schiffen installiert wurden.
Moralisch betrachtet stellt sich die „Geheimoperation Samson", wie der „Spiegel" den Namen des U-Boot-Deals zu nennen wusste, als ein einziger Skandal dar, der einen angemessenen öffentlichen Aufschrei vermissen lässt. Allein die Tatsache, dass es sich hier um die Bereitstellung von mobilen Abschussrampen für Atomwaffen handelt, wäre an sich bereits Anlass, sich mit den Erklärungen (oder dem Schweigen) der Bundesregierung nicht zufrieden zu geben. Auch das Argument, dass die israelischen Atomwaffen nur zu Abschreckungszwecken auf diesen Booten installiert würden, verliert an Überzeugungskraft, da angesichts der verheerenden Folgen von Atomwaffen der Zweck nicht die Mittel heiligt. Um die Bedeutung allein der Stationierung solcher Waffen zu verdeutlichen, bietet sich der Hinweis auf die Kubakrise von 1962 an, als die USA sogar einen Atomkrieg riskierten, um die Installation von Raketenabschussbasen in ihrem „Hinterhof" Kuba zu verhindern.
Die Gründe für den moralischen Abscheu gegenüber solchen Waffen sind offensichtlich, nur scheinen nicht die „richtigen" Menschen damit bedroht zu werden, um wegen der Causa eine allgemeine deutsche Empörung hervorzurufen. Die Iraner, die Schurken vom Dienst also, die mit großer Wahrscheinlichkeit das Ziel israelischer Atombomben wären, haben mehrere Millionen Tote und eine atomar verseuchte Landschaft zu befürchten, sollten solche Waffen auf Teheran abgeschossen werden – wohlgemerkt ein Szenario, welches auf von Deutschland finanzierten und von den Deutschen gebauten Abschussrampen seinen Anfang nehmen würde. Für die kollektive Ablehnung der Atomkraft war in Deutschland erst die Wirkung zweier abschreckender GAUs in Tschernobyl 1986 und Fukushima 2011 notwendig. Wann kommt die kollektive Ablehnung der Deutschen in Bezug auf die Gefahr, die von einsatzbereiten, auf Iran ausgerichteten Atomwaffen ausgeht, fragt man sich in Teheran.
„Moral beiseite, es handelt sich ja schließlich um Politik", mag sich der eine oder andere Schelm nun denken. Auch die Politik hat sich jedoch (zumindest in Rechtsstaaten) an ihren eigenen Grundsätze und Gesetzen verpflichtet. Eine nähere Betrachtung der nationalen und internationalen rechtlichen Verpflichtungen Deutschlands zeigt, wie erstaunlich die Leichtigkeit ist, mit der die Bundesregierung die Auslieferung der Schiffe rechtfertigt. Verpflichtete sich doch auch die Bundesregierung 2008 im gemeinsamen Standpunkt der EU (dessen praktische Umsetzung der Europäische Rat 2009 beschloss) dazu, dass Ausfuhren zu verweigern seien, wenn „das Bestehen oder die Wahrscheinlichkeit eines bewaffneten Konflikts zwischen dem Empfängerland und einem anderen Land" vorhanden ist. Derzeit denkt wohl kein Land der Welt lauter darüber nach, seinen Konflikt mit einem anderen Land auf eine bewaffnete Ebene eskalieren zu lassen, wie Israel in Bezug auf Iran. Darüber hinaus gibt es allgemein betrachtet derzeit auch wohl keine volatilere Region in der Welt als den Nahen Osten.
Ausgerechnet das „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" bekam von Brüssel die Zuständigkeit der Durchführung des genannten europäischen Beschlusses (Artikel 2, Absatz 2). Läge die Zuständigkeit bei einem anderen Land, wäre möglicherweise anders entschieden worden. Das kaschiert aber nicht, dass Deutschland hier seine europäische Verpflichtung verletzt. Es sind aber im Übrigen nicht nur europäische Regelungen, sondern auch deutsche Gesetze und Grundsätze, die die Bundesregierung mit dem Waffendeal vermutlich gebrochen hat. Die politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sprechen nicht nur davon, die Rüstungspolitik restriktiv zu gestalten, sondern auch, dass die Bundesregierung gegen Zulieferungen in jene Länder Einwendungen geltend zu machen hat, in denen ein Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen droht.
Bei weiterer Betrachtung der Vorgaben fällt im gleichen Artikel des Bundesdokuments über die Grundsätze für den Export von Kriegswaffen ein Punkt auf, der in der bisherigen Kritik gänzlich untergegangen ist. Dort heißt es, dass „Exporte, welche die auswärtigen Beziehungen zu Drittländern so erheblich belasten würden, dass selbst das eigene Interesse an der Kooperation und an der Aufrechterhaltung guter Beziehungen zum Kooperationspartner zurückstehen muss", ebenso eine Einwendung der Bundesregierung erfordern. Stellt man hier die Frage der Angemessenheit, so muss auch bedacht werden, dass im Falle einer tatsächlichen Abfeuerung israelischer Atomwaffen von deutschen Abschussrampen gegen Iran, die Bundesrepublik ihren Platz als Mitverantwortliche für den Tod hunderttausender Iraner im Kollektivgedächtnis dieses Volkes gesichert hätte. Abgesehen vom unangenehmen (aber angemessenen) Schuldgefühl, das man dann zu erleiden hätte, blieben dann die politischen und wirtschaftlichen Folgen für ein Land, das sich einst als Friedensmacht begriffen hat. Angesichts des Einflusses Teherans in Südwestasien wäre der Glaube naiv, dass dieser eine – dann wohl auf sehr lange Zeit verlorene – einstige Freund mehr oder weniger spurlos an der außenpolitischen Manövrierfähigkeit Deutschlands in der Region vorbeigehen würde.
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