Schwere juristische Niederlage für Google: Der Europäische Gerichtshof räumt "Recht auf Vergessenwerden" ein. Jeder EU-Bürger kann ab sofort von Suchmaschinen die Löschung von unliebsamen Links in den Suchergebnissen verlangen, selbst wenn diese auf sachlich richtige Tatsachen verweisen. Dazu genügt ein Antrag beim Suchmaschinenbetreiber. Ein Musterschreiben zur Löschungsaufforderung an Google oder jede andere Suchmaschine und detaillierte Informationen zum Urteil des EuGH findest du unter:
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