Mittwoch, 2. April 2014

Anonymous: TTIP-Leak! Warum ist das TTIP-Abkommen so brandgefährlich?

Der folgende ‪#‎Leak‬ der deutschsprachigen Version des Transatlantischen Freihandelsabkommens! (TTIP) beweist wie uns die Regierung um Angela Merkel (CDU) und Sigmar Gabriel (SPD) verrät, belügt und an die USA verkauft! Teilt das weiter! Dieses Abkommen stellt für jeden von euch eine direkte Bedrohung dar! 

Download: TTIP Vertragstext

Warum ist das TTIP-Abkommen so brandgefährlich?


Intransparenz


In der Handelspolitik verfährt die EU grundsätzlich so, als gelte das Motto „Weniger Demokratie wagen“. Dies gilt auch für den Verhandlungsprozess zum TTIP: Dieser war und ist geprägt von Geheimniskrämerei und einflussreichem Konzernlobbyismus. Darüber können Websites, Twitter-Kanäle und inhaltsarme Papiere sowie allgemein bleibende Dialogrunden der EU-Kommission nicht hinwegtäuschen. Europas Bürgerinnen und Bürger gelten als Störenfriede der Handelspolitik. Auch Parlamente, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaftlerinnen oder Medien sollen möglichst wenig wissen und mitreden können, besonders wenn es um die wichtigen Details und aktuelle Inhalte der Verhandlungen geht.

So unterliegen auch das hier geleakte Mandat sowie fast alle wichtigen Dokumente des Verhandlungsprozesses der Geheimhaltung. Nur ganz wenige Eingeweihte - darunter auch einige, aber längst nicht alle Abgeordnete im Europaparlament - dürfen die Verhandlungsdokumente einsehen. Sie dürfen diese dann aber nicht mit der demokratischen Öffentlichkeit Europas teilen und diskutieren. Das ist ein Skandal!

Auf ihrer Webseite preist die Europäische Kommission die Verhandlungen zwar als Paradebeispiel für Offenheit, Demokratie und Politik im Interesse der Menschen. Allein: Bei diesen rosigen Worten handelt es sich um wenig mehr als eine Propagandaoffensive zur Besänftigung der zunehmend besorgten Öffentlichkeit.

Im Übrigen gilt: Die Verhandlungspartner in den USA wissen mit Hilfe der NSA - und spätestens mit der Eingabe von EU-Textvorschlägen in den Verhandlungsprozess – sehr genau bescheid darüber, was die EU im TTIP aushandeln möchte. Es sind die Bürgerinnen und Bürger Europas, die dieses nicht oder erst ganz spät mitbekommen sollen. Aber haben die 500 Millionen europäischen BürgerInnen nicht auch ein Recht darauf, zu erfahren, was die Kommission bei diesem wichtigen Thema in ihrem Namen verhandelt? Was gibt es zu verbergen?

Wettbewerb als Selbstzweck


Die Definition der Ziele des TTIP sowie die Erfahrungen bisheriger Handelsabkommen zeigen: Bei internationalen Wirtschaftsabkommen geht es der EU nicht zuerst um eine zukunftsfähige Entwicklung und eine Anpassung der Wirtschaft an soziale und ökologische Grenzen. An oberster Stelle steht Wachstum, „Wettbewerbsfähigkeit“ und damit all der Strukturwandel zu Gunsten export- und weltmarktorientierter Unternehmen. Soziale und ökologische Interessen bleiben zweitrangig – oder werden gar als „Handels- und Investitionshemmnisse“ angegriffen. Zwar gibt es im Mandat allerlei unverbindliche Formulierungen dazu, dass die Vertragsparteien soziale und ökologische Anliegen „anerkennen“, „anstreben“ oder „fördern“ wollen. Doch verbindliche und mit Durchsetzungsmechanismen versehene Regeln sind nicht für eine zukunftsfähige Entwicklung, sondern für Liberalisierung und Eigentumsschutz vorgesehen. Auch wenn bisherige soziale und ökologische Standards geachtet würden, so geht es uns doch darum die Standards zu erhöhen. Das wird durch TTIP strukturell schwer gemacht. Dei Demokratie mauert sich ein.

Beim TTIP kommt hinzu: Die Errichtung einer transatlantischen Freihandelszone zielt auf die Schaffung eines neuen handelspolitischen globalen Paradigmas, um sich Vorteile beim weltweiten Kampf um Marktanteile zu verschaffen. Aus dem Verhandlungsmandat geht klar hervor, dass es bei der Harmonisierung von Normen und Standards zwischen der EU und der USA auch darum gehen soll, diese weltweit durchzusetzen. Die Definitionshoheit des Westens soll gegenüber China, Brasilien, Indien und den anderen aufstrebenden Schwellenländern behalten werden.

Ein Weg zu einer gerechten Weltwirtschaftsordnung sähe ganz anders aus – und würde schon vom Prozess her eine wirksame Berücksichtigung und Beteiligung der Interessen von Entwicklungsländern vorsehen.

Daseinsvorsorge


Laut TTIP-Verhandlungsmandat will die EU, Dienstleistungen an das höchste Liberalisierungsniveau binden, das EU und USA in all ihren bisherigen Freihandelsabkommen vereinbart haben. Ferner sollen „im Wesentlichen alle Sektoren und Erbringungsarten“ erfasst und gleichzeitig „neue Marktzugangsmöglichkeiten“ erschlossen werden, „indem noch vorhandene, seit langem bestehende Hemmnisse für den Marktzugang angegangen werden“. Die einzigen ausgeschlossenen Bereiche sind „audiovisuelle Dienste“ sowie „Dienstleistungen gemäß Artikel I Absatz 3 des GATS-Abkommens, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht werden“. Durch die Beschränkung auf die audiovisuellen Dienste wurde nicht der gesamte Kulturbereich von den Verhandlungen ausgenommen, wie dies etwa das Europaparlament fordert. Die Ungleichbehandlung audiovisueller und kultureller Dienstleistungen gefährdet die Wirksamkeit der Klausel unter Punkt 9 das Mandats, nach der die EU-Mitgliedstaaten „nicht an der Weiterführung bestehender Politiken und Maßnahmen zur Unterstützung des kulturellen Sektors“ gehindert werden dürfen. Wenn dies ernst gemeint wäre, hätte als Konsequenz der gesamte Kulturbereich von den Verhandlungen ausgenommen werden müssen. Aufgrund dieser Widersprüchlichkeit ist unklar inwieweit Themen wie die Buchpreisbindung, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Kulturgüter oder die öffentliche Kulturförderung für Theater, Museen und Bibliotheken durch das Abkommen betroffen sein können.
Auch der Verweis auf die „in hoheitlicher Gewalt“ erbrachten Dienstleistungen bietet keinen hinreichenden Schutz für die öffentliche Daseinsvorsorge in Deutschland und Europa! Nach der sehr engen Interpretation des Dienstleistungs-Abkommens (GATS) der Welthandelsorganisation WTO dürfen öffentliche Dienstleistungen „weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern“ erbracht werden. Öffentliche Dienste sind insofern nicht von den TTIP-Verhandlungen ausgenommen, da in nahezu allen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge mittlerweile private Unternehmen auf den Markt getreten sind und somit Wettbewerbssituationen vorliegen - sei es bei Stadtwerken, Bahn, Post, Bildung, Gesundheit, der Kranken- oder Rentenversicherung. Der vermutlich einzige unstrittig ausgenommene hoheitliche Bereich dürfte die Tätigkeit der Zentralbank sein.

Die Mandatsklausel, wonach „neue Marktzugangsmöglichkeiten erschlossen“ und bestehende Hemmnisse „angegangen werden“ sollen, bedeutet außerdem, dass die bestehenden Liberalisierungsverpflichtungen, die die EU im Dienstleistungsabkommen GATS bereits eingegangen ist, nur eine Basis für weitere Zugeständnisse bilden. Das heißt, dass alle Liberalisierungsausnahmen und -vorbehalte, die die EU in ihrer spezifischen Verpflichtungsliste unter dem GATS beschlossen hatte (z.B. für „öffentliche Aufgaben“ und „Subventionen“) zur Disposition stehen. TTIP soll – daran lässt das Mandat keinen Zweifel – ein über das bisherige Liberalisierungsniveau hinausgehendes „GATS-plus“-Abkommen werden.
Hinzu kommt: Die EU-Kommission hat sich auf Lobby-Druck und Betreiben der USA von ihrer bisherigen Liberalisierungsmethode verabschiedet. Sie hat im Frühjahr 2014 zugestimmt, im TTIP den sogenannten „Negativlisten-Ansatz“ bei der Liberalisierung von Dienstleistungen und Investitionen zu verfolgen. Dieser sieht vor, dass grundsätzlich alle Dienstleistungssektoren geöffnet werden müssen, während Bereiche, die weiter geschützt bleiben sollen, einzeln aufzulisten sind. Die EU dagegen wandte in ihren bisherigen Freihandelsabkommen einen dem GATS-Modell folgenden „Positivlisten-Ansatz“ an, bei dem nur jene Dienstleistungssektoren anzugeben waren, die man liberalisieren wollte. Der risikoreichere Negativlisten-Ansatz wird auch mit dem Slogan „list it or lose it“ beschrieben. Die Folge ist, dass nunmehr alle Bereiche, die die EU nicht explizit als schutzwürdig auflistet, für die Liberalisierung freigegeben werden. Da das TTIP-Mandat die Übernahme von Verpflichtungen „auf dem höchsten Liberalisierungsniveau, das in bestehenden Freihandelsabkommen erfasst wurde“, vorsieht, müsste die EU sämtliche Liberalisierungsverpflichtungen übernehmen, die die USA in ihren eigenen Freihandelsabkommen mit dem Negativlisten-Ansatz eingegangen sind.

Die EU-Ziele beim öffentlichen Beschaffungswesen sind für die Daseinsvorsorge von großer Bedeutung. Das Mandat kündigt an, das Freihandelsabkommen werde in diesem Bereich „höchst ambitioniert“ sein und einen „verbesserten beiderseitigen Zugang zu den Beschaffungsmärkten auf allen Verwaltungsebenen (national, regional, lokal)“ anstreben. Nach Möglichkeit solle TTIP auch über das gerade erst revidierte „Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungwesen“ hinausgehen. Damit ist das multilaterale Government Procurement Agreement der WTO gemeint, zu dessen 15 Unterzeichnern auch die EU und die USA gehören. Das EU-Beschaffungswesen wurde durch die jüngst erfolgten Annahme dreier Richtlinien (das sog. Vergabepaket) umfassend überarbeitet. Sozialen Bewegungen und Gewerkschaften ist es dabei gelungen, einige Verbesserungen durchzusetzen, wie z.B. die Ausklammerung des Wassersektors aus der Konzessionsrichtlinie und die mögliche Kopplung von Ausschreibungen an soziale und ökologische Kriterien (z.B. Einhaltung von Tarifverträgen, Nachweis von Nachhaltigkeitslabels). Restriktiver ausgestaltete TTIP-Beschaffungskriterien könnten es aber zum einen ermöglichen, derartige Fortschritte wieder zu unterlaufen. Zum anderen wären sie eine Hürde bei dem Versuch, weitere sozial-ökologische Reformen des Vergaberechts durchzusetzen.

Klagen


Das EU-Mandat zum TTIP spricht beim Thema Investorenschutz eine deutliche Sprache: Investoren und Konzerne sollen geschützt werden und eigene Sonderklagerechte bekommen – Menschen und Umwelt stehen hinten an!
Gefährliche Schutzstandards: Hinter dem Begriff und Kapitel zum „Investitionsschutz“ verbergen sich knallharte Regeln zum Schutz des Eigentums und der politischen Interessen von Investoren und Anwaltsfirmen. Politische Maßnahmen zur Regulierung internationaler Investoren sollen verhindert oder an enge handels- und investitionsrechtliche Ketten gelegt werden!

Einer der gefährlichsten Standards im internationalen Investitionsschutz ist dabei die so unschuldig klingende Vorschrift, nach der Staaten den Investoren eine „gerechte und billige Behandlung“ zusichern (oft auch „faire und gerechte Behandlung“ genannt). Was allerdings „gerechte und billige“ Behandlung der Investoren ist, bestimmen nicht mehr Parlamente, Behörden oder Gerichte, sondern im Zweifel die Investitionsanwälte der geheimen Schiedsgerichte! Die Folge: Mit Verweis auf diesen schwammigen Schutzstandard klagt z.B. der Konzern Philipp Morris in internationalen Schiedsverfahren gegen Gesundheitsschutzregeln beim Zigarettenverkauf. Oder der Konzern Vattenfall klagt unter Bezugnahme auf diesen Schutzstandard vor einem internationalen Schiedsgericht gegen den Atomausstieg in Deutschland und verlangt über 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz. Was diese Unternehmen, ihre Anwaltsfirmen und die Schiedsgerichte als „gerecht und billig“ bewerten (und bei Verletzung ihrer Interpretation dann Entschädigungspflichten der Steuerzahler_innen ableiten) ist etwas anderes, als was die Bürgerinnen und Bürger Europas sowie unsere ordentlichen Rechtssysteme darunter verstehen.
Sonderklagerechte: Mit den „wirksamen Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investor und Staat“ sind neue Investor-Staat-Klagerechte gemeint, die die EU für Investoren aus den USA und Europa einführen möchte. Diese Klagerechte bilden ein eigenes, privilegiertes Rechtssystem für internationale Investoren! Alle TTIP-Mitgliedstaaten, deren Parlamente, Regierungen und sogar Gerichte sollen sich dem unterordnen – ein Skandal!

Agrarindustrie


Mit dem TTIP sollen im Wesentlichen die von der Agrarindustrie auf beiden Seiten des Atlantiks angestrebten industriellen Standards durchgesetzt werden. So darf in den USA Klon- und Hormonfleisch verkauft werden wie auch die Milch von Kühen, die mit gentechnisch erzeugtem Wachstumshormon behandelt wurden. Geflügelfleisch wird in den USA mit Chlor behandelt, für gentechnisch veränderte Pflanzen gibt es weder ein durchgängiges, stringentes Zulassungsverfahren noch eine Kennzeichnungspflicht. Auch das Patent- und Haftungsrecht unterscheidet sich in beiden Handelszonen an vielen Stellen. Wenn die USA und Europa ihre Standards gegenseitig anerkennen, dann wären amerikanische Produkte auch in Europa erlaubt.

Statt noch mehr „Wachsen oder Weichen“ gilt es, die kleinbäuerliche und ökologische Landwirtschaft zu schützen. Eine bäuerliche und zukunftsfähige Landwirtschaft braucht ein faires Handelssystem, das die Interessen gerade kleiner Bäuerinnen und Bauern berücksichtigt und nicht die Interessen der Agrarindustrie bedient.

Die bisherigen gesundheitlichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen der EU stehen unter massiver Attacke der US-Lobby, das sie angeblich den Export von US-Waren beeinträchtigen.

Die schwammigen Ausführungen der EU zu den eigenen Standards geben keine Gewähr, dass das bisherige Schutzniveau der EU aufrechterhalten werden kann. So drohen die Verhandlungen zu den gesundheits- und pflanzenschutzrechtlichen Standards zum Einfallstor für die Aufweichung des in der EU-Verfassung verankerten Vorsorgeprinzips werden. Dieses wird insbesondere von der US-Agrar-, Gentechnik- und Chemielobby angegriffen.

Lobby


Laut Mandat sollen sich die EU und USA im Bereich „regulatorischer Kohärenz“ auf Verfahren einigen, über die sie auch nach Abschluss des Abkommens bestehende und zukünftige Regulierungen aufeinander abstimmen – damit sie “kohärent” sind und den transatlantischen Handel nicht behindern.

Inzwischen bekannte Verhandlungsvorschläge der Kommission zeigen, dass das die Art und Weise, wie in Europa Politik gemacht wird, dramatisch verändern wird. Denn erstens werden wichtige Entscheidungen weiter in den vordemokratischen Raum verlagert – und eine geplante Regulierung zwischen Beamten aus der EU und den USA diskutiert, bevor irgendein Parlament in Europa sie zu Gesicht bekommt. Zweitens wird es noch frühzeitigere Konsultationen mit so genannten “stakeholdern” geben – und bei den bestehenden Kräfteverhältnissen in Brüssel werden das überwiegend Lobbyisten von Konzernen und Industrieverbänden sein. Sie bekommen also neue Möglichkeiten, frühzeitig auf Regulierungen einzuwirken – und sie zu verzögern, zu verwässern oder gleich ganz abzuwürgen. Drittens werden geplante Regulierungen Folgeabschätzungen unterzogen werden, bei denen es hauptsächlich um die Auswirkungen auf den transatlantischen Handel gehen wird – und nicht etwa um die Frage, ob sie unsere Gesundheit schützt oder Finanzmärkte stabilisiert. Die Verfahren zur regulatorischen Kooperation könnten also langfristig all das bringen, wovon Konzerne schon heute träumen – von weniger Finanzmarktregulierung bis zu weniger Lebensmittelsicherheit.

In Sektoren wie Chemie, Pharma, Autos und bei Finanzdienstleistungen möchte die EU nicht nur Verfahren für die zukünftige regulatorische Kooperation festlegen. Sie möchte schon im TTIP erreichen, dass unterschiedliche Standards und Regulierungen harmonisiert oder als gleichwertig anerkannt werden. Das wird sehr wahrscheinlich zu einer Harmonisierung von Standards und Regulierungen nach unten führen – und z.B. nicht dazu, dass bestimmte giftige Chemikalien oder spekulative Finanzprodukte verboten werden.

Energie


Ginge es nach dem EU-Mandat, dann wird es für die Regierungen der EU und in den USA in Zukunft deutlich schwerer, Mensch und Umwelt vor umweltgefährdenden Technologien wie dem „Fracking“ zu schützen.

Investorenschutz für Rohstoff- und Energiekonzerne: Nutznießer des „Investitionsschutz“-Kapitel des TTIPs wären unter anderem Rohstoff- und Energiekonzerne, die ihr Geld mit gefährlichen Technologien verdienen und Umweltgesetze möglichst verhindern wollen – oder aber die Kosten von umweltpolitischer Regulierung sozialisieren möchten. Nicht zufällig drängt der US-Ölkonzern Chevron besonders engagiert auf weitreichende Investitionsschutzregeln und Sonderklagerechte beim TTIP.

Abbau von Exportbeschränkungen für Fracking-Gas aus den USA:
Zum anderen strebt die EU aber mit dem TTIP auch die Abschaffung jedweder Export- und Handelsbeschränkungen beim internationalen Geschäft mit Rohstoffen und Energie an. Der Hintergrund ist: „Fracking“ – also das gefährliche Fördern von Erdgas und Öl mit Hilfe gefährlicher Chemikaliencocktails, die in unterirdische Gesteinsschichten gepresst werden - hat die USA zum ersten Mal in ihrer Geschichte zu einem potentiell großen Exporteur von Erdgas gemacht.
EU-Wirtschaftslobbies und Regierungs- sowie Kommissionsvertreter (auch Energiekommissar Oettinger) sind nun heiß auf Gas-Importe aus den USA. Umgekehrt hat die US-Energieindustrie großes Interesse an einem solchen Geschäft: In Europa könnte sie in etwa den dreifachen Preis erzielen als daheim – und ihre kriselnden Fracking-Geschäfte vielleicht wieder lukrativ machen.

Transportiert würde das Gas aus den USA nach Europa in flüssiger Form – als sogenanntes Liquified Natural Gas (LNG). Das TTIP-Abkommen würde die Ausfuhr von LNG in die EU deutlich erleichtern. Sollte das TTIP die Staaten dazu zwingen, alle Erdgas-Produzenten wie Inländer zu behandeln, dann müsste das US-Energieministerium jede LNG-Ausfuhr in die EU direkt genehmigen, ohne sie vorher auch nur prüfen zu können. Genau dieses möchte die EU-Kommission erreichen, wenn sie im Mandat davon spricht, „einen unbeschränkten und nachhaltigen Zugang zu Rohstoffen sicherzustellen“.

Der vermehrte Import von LNG hätte dramatische Auswirkungen für Umwelt und Klima: Mehr Fracking – verschärften Klimawandel (u.a. durch vermehrte Methanemissionen) – und eine Verfestigung der fossilen Infrastruktur beiderseits des Atlantik.

Rechte geistigen Eigentums


Das erklärte Ziel ist der Schutz von geistigem Eigentum. Das Mandat legt einen besonderen Wert auf den Schutz von Herkunftsbezeichnungen, wie z.B. Parmaschinken oder Allgäuer Emmentaler. Das Mandat gibt außerdem grünes Licht, auch alle anderen Fragen von Rechten geistigen Eigentums zu verhandeln. Ausgenommen sind alleine strafrechtliche Zwangsmaßnahmen.

TTIP birgt die Gefahr, dass die ohnehin schon sehr rigiden Systeme des Schutzes geistigen Eigentums in USA und EU weiter verschärft werden. Die Industrielobby drängt auf striktere Regeln und die Forderungen werden in den Verhandlungen aufgegriffen. Positive Entwicklungen in der EU wie die Diskussionen über die Offenlegung von klinischen Testdaten sind in Gefahr. ACTA ähnliche Vorgaben wie die Durchsetzung von Urheberrechtsschutz und Patenten könnten durch TTIP wieder auf der Agenda landen. Weil unter Investitionen sowohl in den USA als auch in der EU bisher auch Urheberrechtsschutz und Patente fallen, könnten Angelegenheiten des geistigen Eigentums von Unternehmen vor internationale Schiedsgerichte gebracht werden. All das steht einer Innovationspolitik, die auf Wissensaustausch, Flexibilität und dem Teilen von Informationen aufbaut, entgegen und zementiert ein System, das auf exklusiven Rechten beruht.

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