Das
Bundesverwaltungsgericht hat erneut mehrere Klagen gegen den
Rundfunkbeitrag abgewiesen. Der pro Haushalt erhobene Beitrag sei
verfassungsgemäß und auch keine Steuer, entschied der 6. Senat am
Mittwoch in Leipzig. Er folgte damit seinem Grundsatzurteil vom März,
als er schon einmal zahlreiche Klagen abgewiesen hatte. (Az.: BVerwG 6 C
35.15, 6 C 37.15, 6 C 47.15)
Geklagt
hatten jeweils Inhaber einer Wohnung, die entweder kein
Rundfunkempfangsgerät oder nur ein Radio besitzen. Sie halten es für
ungerecht, dass sie trotzdem den einheitlichen Rundfunkbeitrag von
derzeit 17,50 Euro im Monat zahlen sollen. Einige der Kläger vom März
haben bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen
zu wollen.
Quelle: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/rundfunkbeitrag-richter-erklaeren-gebuehr-erneut-fuer-verfassungsgemaess/13740422.html
Quelle: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/rundfunkbeitrag-richter-erklaeren-gebuehr-erneut-fuer-verfassungsgemaess/13740422.html
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