Montag, 14. März 2016

presserat.de Publizistische Grundsätze,(Pressekodex) und Presserat bleibt bei Regeln zu Herkunftsnennung

Medien sollen auch künftig nur dann Religion oder Nationalität von
Straftätern nennen, wenn es einen „begründeten Sachbezug" zur Tat gibt.
Der Deutsche Presserat lehnte es gestern ab, die entsprechende
Richtlinie 12.1 im Pressekodex zu ändern.

http://orf.at//stories/2329062/


Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des
Deutschen Presserats

http://www.presserat.de/fileadmin/user_upload/Downloads_Dateien/2015_pressekodex.pdf

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