Medien sollen auch künftig nur dann Religion oder Nationalität von
Straftätern nennen, wenn es einen „begründeten Sachbezug" zur Tat gibt.
Der Deutsche Presserat lehnte es gestern ab, die entsprechende
Richtlinie 12.1 im Pressekodex zu ändern.
http://orf.at//stories/2329062/
Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des
Deutschen Presserats
http://www.presserat.de/fileadmin/user_upload/Downloads_Dateien/2015_pressekodex.pdf
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen