Streaming der Rundfunkprogramme ist keine Rundfunkdarbietung. Das hat
der Verwaltungsgerichtshof in Österreich entschieden. Rundfunkgebühren
können nicht erhoben werden.
http://www.golem.de/news/verwaltungsgerichtshof-keine-rundfunkgebuehren-fuer-internet-computer-1507-115335.html
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