https://www.facebook.com/1517674668478848/photos/a.1538156633097318.1073741828.1517674668478848/1625626547683659/?type=1
>auf Antrag eines Rechtsanwalts der FIRMA Staatsanwaltschaft<
mit den Namen der Gerichtsvollzieherin, ihrer >Amtsbezeichnung< der >Auftrag< zur Zustellung (eines Vollstreckungsauftrags) übergeben.
Damit ist klar, die Staatsanwaltschaft in Mühlhausen/Thüringen ist eine Firma und die Gerichtsvollzieherin lediglich eine Privatperson, die lediglich die Berufsbezeichnung eines Beamten trägt und daraus schlussfolgernd keine Beamtin sein kann.
"Wie aus einer "Auftrags"abschrift hervorgeht, wird darin eine Gerichtsvollzieherin
>auf Antrag eines Rechtsanwalts der FIRMA Staatsanwaltschaft<
mit den Namen der Gerichtsvollzieherin, ihrer >Amtsbezeichnung< der >Auftrag< zur Zustellung (eines Vollstreckungsauftrags) übergeben.
Damit ist klar, die Staatsanwaltschaft in Mühlhausen/Thüringen ist eine Firma und die Gerichtsvollzieherin lediglich eine Privatperson, die lediglich die Berufsbezeichnung eines Beamten trägt und daraus schlussfolgernd keine Beamtin sein kann.
Wir berichten in den nächsten Tagen ausführlicher darüber."
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