Freitag, 5. Juni 2015

Unzensuriert-TV 2: Raus aus der EU?

VIDEO:  https://www.youtube.com/watch?v=INkDiHmJTU4

"Unzensuriert-TV: Raus aus der EU?
Ausgabe 2 : Interviews mit Jürgen Elsässer, Harald Vilimsky und Karl Albrecht Schachtschneider

Weitgehend ignoriert von den Mainstream-Medien haben engagierte Bürger ein Volksbegehren für einen Austritt Österreichs aus der EU durchgesetzt, das von 24. Juni bis 1. Juli unterstützt werden kann. Unzensuriert.at widmet sich seit seiner Gründung wichtigen Themen, die in den sonstigen Medien unbeachtet bleiben, und hat daher die Frage „Müssen wir raus aus der EU?" in den Mittelpunkt der zweiten Ausgabe von Unzensuriert-TV gestellt. Darin kommen der deutsche Publizist Jürgen Elsässer der FPÖ-EU-Delegationsleiter Harald Vilimsky und der deutsche Verfassungsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider zur Wort.

Für Elsässer ist eine EU-Mitgliedschaft demokratisch nicht zu legitimieren, weil in Wahrheit nicht das gewählte Parlament, sondern die nicht demokratisch gewählte EU-Kommission: „Die verabschieden ihre Direktiven, die dann in den einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, ohne dass wir noch etwas dazutun könnten."

Harald Vilimsky, dessen Partei in vielen Kritikpunkten mit den Initiatoren des Austritts-Volksbegehrens übereinstimmt und die einen Austritt selbst als „Ultima Ratio" bei nachweislicher Reformunfähigkeit der Union bezeichnet, bekennt offen: „Zur Zeit geht überhaupt nichts in der Europäischen Union. Es ist fünf oder vielleicht drei Minuten vor zwölf. Wenn sich nichts ändert, dann ist das sehr wohl auch ein Thema.

Karl Albrecht Schachtschneider macht den Austrittwilligen Mut, denn aus seiner Sicht würde ein Abschied aus der Union die Bürger dieser Staaten von großen Sorgen befreien. Er sagt mit Blick auf die eingegangenen Milliardenhaftungen, Stichwort ESM, „dass all diese Verpflichtungen wegfallen, wenn man nicht mehr Mitglied der Europäischen Union oder auch nur der Währungsunion ist". Ebenso könnte ein Land nach dem Austritt aus der EU aus dem TTIP-Abkommen aussteigen, wenn dieses tatsächlich in naher Zukunft in Kraft treten sollte: „Wenn man nicht mehr zur Europäischen Union gehört, besteht allemal eine wesentlich veränderte Geschäftslage, die nach dem allgemeinen Völkerrecht die Beendigung einer solchen Organisation erlaubt."

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