http://www.bamf.de/DE/Migration/AufnahmeSyrien/aufnahmeverfahren-syrien-node.html
"Der Bundesinnenminister hat im Benehmen mit seinen Länderkollegen am 12. Juni 2014 entschieden, das bisherige Aufnahmekontingent für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge auf nunmehr 20.000 Personen zu erweitern. Das Bundesministerium des Innern hat hierzu am 18. Juli 2014 eine Aufnahmeanordnung nach § 23 Abs. 2 AufenthG erlassen. Vorwiegend sollen Personen aufgenommen werden, die Verwandte in Deutschland haben. Aus diesem Grund wurde vereinbart, dass wieder der überwiegende Teil der Vorschläge für dieses Kontingent durch die Bundesländer erfolgt."
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