Montag, 9. März 2015

Steuerhinterziehung - keine Haft für Strafbefehl - Ersatzfreiheitsstrafe wegen Strafbefehl - Haft abgewehrt ohne Zahlung


"Im Juni 2014 wurde eine Betroffene zu einer Geldstrafe in Höhe 
2.800,00 € plus die Kosten des Verfahren in Höhe 175,50 € verurteilt welche bis spätestens 15.12.2014 zu zahlen waren, andernfalls drohten 280 Tage Ersatzfreiheitsstrafe (s. erste Kopie).

Der Verteidiger legte dagegen deutliche Rechtsmittel ein und berief sich dabei auf Verfassungsrecht und internationale Rechtsprechungen.

Die Staatsanwaltschaft hat die Vollstreckung der Geldstrafe nun an eine Gerichtsvollzieherverteilerstelle weitergeleitet, welche den Betrag vollstrecken soll (zweites Foto).

Doch so einfach geht es dann auch nicht, denn auch Gerichtsvollzieher sind an Verfassungs- u. internationales Recht gebunden. Zudem darf auch niemand gegen sich selbst eine Erklärung abgeben. Doch auch dagegen hat der Verteidiger das nötige Rechtsmittel, was er der Gerichtsvollzieherin schriftlich zureichen wird."

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