Kein Flüchtling hat Anspruch auf Asyl in Deutschland
Die Flüchtlingsentscheidungen der Bundesregierung verstoßen gleich gegen
mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert
Scholz. Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag
von Schenken, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so
der Jurist. Im Interview begründet er, warum eine Klage vor dem
Bundesverfassungsgericht seiner Meinung nach Chancen hätte.
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