Donnerstag, 10. Dezember 2015

[Claudia Roth] Wenn eine Schwachsinnige über das Grundgesetz redet...


--> MdB und Vizepräsidentin des
Deutschen Bundestages

BRDigung: In immer weiteren Bereichen des Bundestages scheint sich die Intelligenz vollständig zurückzuziehen, besonders augenfällig wird dies bei der Führungsriege des als Deutschlands teuerstes Kabarett geltenden Bespaßungs-Etablissements. Zu keinem anderen Schluss kann man gelangen, wenn man der Bundestagsvizepräsidentin, Claudia Roth, versucht aufmerksam zu folgen. Sie hat ganz eigenwillige bis merkwürdige Interpretationsvarianten des Grundgesetzes auf Lager. Ihre Vorstellungen haben zwar mit dem geschriebenem Recht nichts zu tun, aber dennoch wird es seitens der Regierung auch noch in weiten Teilen so praktiziert. Angeblich ist sowas aber symptomatisch für einen UN-Rechtsstaat. Streitthema in diesem speziellen Fall, vor laufender Kamera, war das Asylrecht. Hier die besagte Szene aus der Münchener Runde des BR.
Der erste semiintelligente und vorlaute Einwurf der Claudia, mit Bezug auf das Asylproblem, endet in ihrer Feststellung, dass Grenzkontrollen gegen den freien Binnenmarkt sind. Hat zwar wenig mit dem Problem Asyl zu tun, macht sich aber besonders gut als echtes Schein-Argument, zur Ablenkung von wichtigeren Problemen und Grundgesetzverstößen.
Kurz darauf folgend wird Claudia mit dem Grundgesetzartikel 16a konfrontiert und was darin so alles geregelt ist. Ihr spontaner und sofortiger regierungsamtlicher Einwurf: “So ein Blödsinn“! Auch nach direkter Lesung bzw. Vorlesung des Absatz (2) dieses Artikels, bestreitet Claudia Roth immer noch vehement, dass das nicht im Grundgesetz steht, offensichtlich ist sie niemals über das Studium des Satzes (1) hinausgekommen. Das wäre die einzig logische Erklärung für ihr Verhalten. Um etwaige Unsachlichkeiten zu vermeiden, zitieren wir direkt den soeben erwähnten Abschnitt aus dem Grundgesetz Artikel 16a (2) und den (1) gleich dazu:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
Danach zeigt sich Claudia noch erboster, völlig von der Rolle und kann es immer noch nicht fassen, dass das Grundrecht auf Asyl dadurch außer Kraft gesetzt werden sollte. Kollege Friedrich versuchte der Bundestagsvizepräsidentin in einem zaghaft eingeschobenen Nebensatz zu verdeutlichen, dass es sich dabei um bestimmte Bedingungen handelt, die in manchen Fällen einfach nicht erfüllt sind und deshalb kein Asylanspruch besteht. Ergänzend belehrte Kollege Friedrich (laut Frau Roth ist er: ehemaliger Verfassungsminister) sie auch noch, dass nach dem besagten Artikel des Grundgesetzes nur gut 1,8 Prozent der Asylsuchenden als asylberechtigt in Deutschland anerkannt werden.
Vielleicht hatte Claudia eine etwas andere Vorstellung, die man wie folgt skizzieren könnte: Wir haben 7 Milliarden Menschen auf diesem Planten, alle hätten ein Anrecht darauf, hier in Deutschland ihren Asylanspruch überprüfen zu bekommen (mit Ausnahme der Deutschen). Bei einer Anerkennungsquote von 1,8 Prozent wären das dann rund 126 Millionen Menschen, die in Deutschland asylberechtigt wären. Das ist doch mal eine vernünftige Zahl. Bedauerlicherweise haben die meisten dieser armen Schlucker nicht einmal die Möglichkeit nach Deutschland zu kommen, denn so ein Asylanspruch kann nur hier geprüft werden und nicht aus der Ferne. Womöglich beruht Claudias Unrast auf genau diesem Umstand.
Einmal vorausgesetzt, bei dem gezeigten Streifen handelt es sich nicht um eine Satire-Sendung, könnte man als halbgebildeter Zuschauer auf die wahnsinnige Idee verfallen, die Frau sei “Strunz Dumm” und nicht die Claudia Roth. Aber beides ist einfach zu viel. Man ist versucht die ernsthafte Frage zu stellen, wie so eine Gestalt, bei ihrer überaus “UN-fundierten” Kenntnis des Grundgesetzes zur Vizepräsidentin des Bundestages werden konnte? Warum ist das niemandem peinlich, außer den Zuschauern? Das kann doch ohne Klüngel überhaupt nicht funktioniert haben. Armes Deutschland … sammel’ nur schnell wieder die Bananen für die Politiker ein, da muss ein verbotener Stoff drin sein!

Quelle: http://qpress.de/2015/12/07/claudia-roth-scheitert-fulminant-am-grundgesetz/

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