Das
 Bundesverwaltungsgericht hat erneut mehrere Klagen gegen den 
Rundfunkbeitrag abgewiesen. Der pro Haushalt erhobene Beitrag sei 
verfassungsgemäß und auch keine Steuer, entschied der 6. Senat am 
Mittwoch in Leipzig. Er folgte damit seinem Grundsatzurteil vom März, 
als er schon einmal zahlreiche Klagen abgewiesen hatte. (Az.: BVerwG 6 C
 35.15, 6 C 37.15, 6 C 47.15)
Geklagt
 hatten jeweils Inhaber einer Wohnung, die entweder kein 
Rundfunkempfangsgerät oder nur ein Radio besitzen. Sie halten es für 
ungerecht, dass sie trotzdem den einheitlichen Rundfunkbeitrag von 
derzeit 17,50 Euro im Monat zahlen sollen. Einige der Kläger vom März 
haben bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen 
zu wollen.
Quelle: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/rundfunkbeitrag-richter-erklaeren-gebuehr-erneut-fuer-verfassungsgemaess/13740422.html
Quelle: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/rundfunkbeitrag-richter-erklaeren-gebuehr-erneut-fuer-verfassungsgemaess/13740422.html
 
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